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„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“

60 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre Artikel 3

Aus Anlass des 60 jährigen Bestehens unseres Grundgesetzes erinnert der Elisabeth-Selbert-Verein, Träger des Frauenkulturzentrums in Gießen, an Elisabeth Selbert, der es zu verdanken ist, dass dieser Artikel im GG aufgenommen wurde.

„Ich hatte einen Zipfel der Macht in meiner Hand gehabt und den habe ich ausgenützt, in aller Tiefe, in aller Weite, die mir rhetorisch zur Verfügung stand. Es war die Sternstunde meines Lebens….“, so beschreibt Elisabeth Selbert (1886-1986) in einem Interview aus den 80er Jahren ihre Mitarbeit am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Als eine von vier Frauen –neben 61 Männern- in den Parlamentarischen Rat nominiert, stritt sie dort für die Aufnahme des Gleichberechtigungsartikel in die Verfassung. Ihrem hartnäckigen Einsatz ist es zu verdanken, dass dieser Leitsatz im GG Eingang fand.

Geboren in Kassel, besucht sie dort die Mädchenrealschule,  die sie aber ohne „Reifezeugnis“ verlässt. Sie empfindet dies als Diskriminierung gegenüber den Jungen, die ein Reifezeugnis erhalten. 1918 lernt sie ihren späteren Mann kennen, den damaligen Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates in Niederzwehren bei Kassel und tritt im gleichen Jahr in die SPD ein. Ermutigt durch Philipp Scheidemann, den späteren Reichskanzler, damals Oberbürgermeister in Kassel, wird sie politisch aktiv. Nach Gründung der Weimarer Republik erhalten auch Frauen das aktive und passive Wahlrecht und Elisabeth spricht auf Versammlungen und schreibt Artikel über die Pflicht der Frauen, sich politisch zu informieren und zu engagieren.

Nach ihrer Heirat 1920 und der Geburt von zwei  Kindern bereitet sie sich im Selbststudium auf das Abitur vor, das sie 1925 als Externe nachholt. Danach studiert sie zunächst an der Uni Marburg als einzige Frau Rechts- und Staatswissenschaften, wechselt später nach Göttingen  und ist dort eine von immerhin fünf Frauen. Nach nur 6 Semestern schließt sie ihr Studium mit Auszeichnung ab und promoviert 1930 mit dem Thema „Zerrüttung als Ehescheidungsgrund“. Trotz des Widerstandes bedeutender Nationalsozialisten, die eine Zulassung von Frauen als Anwalt unterbinden wollen, gelingt es ihr 1934 als Anwältin zugelassen zu werden.

Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft wird sie 1946 für die SPD in den Verfassungsbeirat für Groß-Hessen und 1948 in den Parlamentarischen Rat gewählt, der die Aufgabe hatte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten.  

Ende der 50 er Jahre zieht sich Selbert, bis dahin Mitglied des Hessischen Landtags,  aus der Politik zurück und gerät beinahe in Vergessenheit. In ihrer auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei arbeitet sie jedoch weiter bis zu ihrem 85. Lebensjahr.

Seit 1983 vergibt die Hessische Landesregierung alle zwei Jahre den Elisabeth-Selbert-Preis „in Anerkennung hervorragender Leistungen für die Verankerung und Weiterentwicklung von Chancengleichheit von Frauen und Männern“.  

Das Frauenkulturzentrum in Gießen fühlt sich dieser Vorkämpferin für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen verpflichtet, denn noch gibt es viele Bereiche in unserer Gesellschaft, in denen die Ungleichheit der Geschlechter und die Benachteiligung von Frauen nicht behoben ist.

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