Dr. Elisabeth Selbert (1896-1986) – Ein Portrait
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Dass dieser Satz heute in unserem Grundgesetz steht, verdanken wir Elisabeth Selbert.
Geboren in Kassel, besucht sie dort die Mädchenrealschule, die sie aber ohne „Reifezeugnis“
verlässt. Sie empfindet dies als Diskriminierung gegenüber den Jungen, die ein Reifezeugnis
erhalten. Nach dem einjährigen Besuch einer Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins
Kassel möchte sie eigentlich gerne Lehrerin werden. Diese Ausbildung kann ihr Vater
aber nicht finanzieren. Sie wird zunächst Auslandskorrespondentin bei einer Export-Import-Firma,
verliert aber diese Stelle bei Kriegsausbruch 1914 und arbeitet dann als Postbeamtenanwärterin.
1918 lernt sie ihren späteren Mann kennen, den damaligen Vorsitzenden des Arbeiter-
und Soldatenrates in Niederzwehren bei Kassel und tritt im selben Jahr in die SPD
ein. Ermutigt durch Philipp Scheidemann, den späteren Reichskanzler, damals Oberbürger-meister
in Kassel, wird sie politisch aktiv. Nach Gründung der Weimarer Republik erhalten
auch Frauen das aktive und passive Wahlrecht und Elisabeth spricht auf Versammlungen
und schreibt Artikel über die Pflicht der Frauen, sich politisch zu informieren und
zu engagieren.
Nach ihrer Heirat 1920 und der Geburt von zwei Kindern bereitet sie sich im Selbststudium
auf das Abitur vor, das sie 1925 als Externe nachholt. Danach studiert sie zunächst
an der Uni Marburg als einzige Frau Rechts- und Staatswissenschaften, wechselt später
nach Göttingen und ist dort eine von immerhin fünf Frauen. Nach nur sechs Semestern
schließt sie ihr Studium mit Auszeichnung ab und promoviert 1930 mit dem Thema „Zerrüttung
als Ehescheidungsgrund“. Ihre Forderung nach Einführung des Zerrüttungsprinzips wird
allerdings erst 1977 aufgegriffen und umgesetzt.
Trotz des Widerstandes bedeutender Nationalsozialisten, die eine Zulassung von Frauen
als Anwalt unterbinden wollen, gelingt es ihr 1934 als Anwältin zugelassen zu werden.
Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft wird sie 1946 für die
SPD in den Verfassungsbeirat für Groß-Hessen und 1948 in den Parlamentarischen Rat
gewählt, der die Aufgabe hatte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
auszuarbeiten. Dort setzt sie die Formulierung des Artikels 3 unseres Grundgesetzes
durch.
Ende der 50 er Jahre zieht sich Selbert, bis dahin Mitglied des Hessischen Landtags,
aus der Politik zurück und gerät beinahe in Vergessenheit. In ihrer auf Familienrecht
spezialisierten Kanzlei arbeitet sie jedoch weiter bis zu ihrem 85. Lebensjahr.
Seit 1983 vergibt die Hessische Landesregierung alle zwei Jahre den Elisabeth-Selbert-Preis
„in Anerkennung hervorragender Leistungen für die Verankerung und Weiterentwicklung
von Chancengleichheit von Frauen und Männern“.