Mehr Hilfen fürPflegebedürftige und ihre Angehörigen

Vortrag

Das neue Pflegestärkungsgesetz II tritt am 1. Januar 2017 in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der weitreichende Änderungen im Leistungsrecht mit sich bringt. Die meisten pflegebedürftigen Menschen erhalten ab Januar 2017 mehr Geld von ihrer Pflege-kasse. Außerdem werden zukünftig auch Menschen berücksichtigt, die nicht nur körperliche, sondern auch geistige und/oder seelische Einschränkungen haben und auf Hilfe durch andere angewiesen sind