Frauenmigration aus der ehemaligen Sowjet-Union nach 1990
In den Jahren nach 1990 wurde eine Gruppe von Flüchtlingen aus den Ländern der ehemaligen UdSSR in der Bundesrepublik aufgenommen. Das wiedervereinigte Deutschland hatte sich aus humanitären Gründen entschieden, einem Kontingent von 220.000 Personen jüdischer Herkunft in der Bundesrepublik eine Bleibeperspektive anzubieten und sie – im Gegensatz zu anderen Flüchtlingsgruppen – mit einigen Privilegien auszustatten:
Die Kontingent-Flüchtlinge mussten kein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Bei Ankunft wurde ihnen sofort eine Arbeitserlaubnis erteilt. Sie hatten Anspruch auf Integrations- und Sprachkurse. Ihren Wohnort konnten diese Familien allerdings nicht frei wählen, sie wurden auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Frauen des Zarenreiches hatten durch Frauenbewegung und Unterstützung der Regierung früh einen Zugang zu Gymnasien und Hochschulen. Nach der Gründung der Sowjetunion erhielten Frauen auch die formale Gleichstellung mit den Männern. Allerdings blieb das patriarchale Rollenverhalten in den Familien erhalten.
Wie gingen nun die Frauen, die vielfach in der Sowjetunion in akademischen Berufen tätig waren, mit ihrer veränderten Lebenssituation nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik um, da ihre Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt wurden? Welche Perspektiven ergaben sich für sie und ihre Kinder an den neuen Wohnorten? Und welche Rolle spielte die Religion?